Radiologie und MRT in Heidelberg

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Skelettalter

Bestimmung des Skelettalters und Berechnung der voraussichtlichen Körperendlänge

Das Knochenalter (Skelettalter) deckt sich normalerweise mit dem chronologischen Alter eines Kindes oder Jugendlichen. Bei Entwicklungsstörungen (z.B. Hoch- oder Kleinwuchs) kann das Knochenalter vom tatsächlichen Alter (chronologischen Alter) abweichen.

Bei der Knochenalterbestimmung handelt es sich um ein objektives Verfahren, um den Entwicklungsstand und die spätere Erwachsenengröße eines Heranwachsenden zu bestimmen.

In unserer Praxis wenden wir die aktuellste Version der Methode nach Tanner und Whitehouse (TW3) an. Dabei wird anhand einer Röntgenaufnahme der linken Hand ein computergestützter Vergleich mit einem großen Normalkollektiv durchgeführt. Das Verfahren kann ab einem Alter von ca. 5 Jahren eingesetzt werden.

Erforderlich sind Angaben zum Geschlecht (männlich/weiblich), derzeitigen Alter und der aktuellen Körpergröße des Kindes. Bei Mädchen ist anzugeben, ob bereits die Regelblutung eingesetzt hat.

Die Auswertung der Röntgenaufnahme der linken Hand mit Bestimmung des Knochenalters und der prospektiven Endlänge kann in der Regel nicht sofort erfolgen. Die Benachrichtigung über das Endergebnis erfolgt in jedem Fall zeitnah.

Das Verfahren ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Die Abrechnung dieser Wunschleistung mit Röntgenbild, schriftlicher Auswertung und Befundbericht erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 48,- €. Die privaten Krankenkassen (PKV) bezahlen die Untersuchung üblicherweise anstandslos.

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